Answer:
Den Mindesturlaub regelt Paragraph 3 Absatz 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Demnach beträgt der Mindesturlaub für Arbeitnehmer, ausgehend von einer Sechstagewoche, 24 Tage pro Kalenderjahr. Insgesamt stehen diesen vier Wochen Erholungsurlaub im Jahr zu.
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